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Mietertipp: Urlaubs- und Ferienzeit

Auch in diesem Sommer werden wieder Millionen Mieter:innen in den Urlaub aufbrechen. Damit es während der schönsten Wochen des Jahres oder kurz danach keinen Ärger und Streit gibt, hier einige Urlaubstipps des Deutschen Mieterbundes (DMB):

  • Mieter und Mieterinnen müssen sicherstellen, dass auch während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Gas, Versicherungen usw. eingehalten werden. 
  • Wer laut Mietvertrag das Treppenhaus reinigen oder den Rasen mähen muss, sollte während des Urlaubs für Ersatz sorgen. Am besten Nachbarn oder Nachbarinnen ansprechen und zum Beispiel einen Tausch anbieten.
  • Vermieter und Vermieterin sowie Hausmeister und Hausmeisterinnen oder die Hausverwaltung haben keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Es genügt, wenn ein Zweitschlüssel bei Nachbarn oder Nachbarinnen oder Bekannten hinterlegt wird. Die Vermieter bzw. Vermieterin oder die Hausverwaltung müssen lediglich darüber informiert werden, wer für Notfälle, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, einen Schlüssel zur Wohnung hat.
  • Urlaubsadresse oder Telefonnummer können bei dem Vermieter oder der Vermieterin oder der Hausverwaltung hinterlegt werden, natürlich aber auch bei der Notfall-Adresse, das heißt bei Nachbarn oder Nachbarinnen oder Bekannten.
  • Bittet eure Nachbarn oder Nachbarinnen oder Freunde nicht nur, die Blumen zu gießen oder den Briefkasten zu leeren. Sie können auch in unregelmäßigen Abständen die Jalousien auf- und zuziehen oder das Licht ein- und ausschalten als Schutzmaßnahme vor Einbruch.
  • Direkt bevor es losgeht: Fenster und Türen abschließen, Wasseranschlüsse abdrehen, Stecker von Fernsehern, Radios, Wasserkochern und sonstigen Elektrogeräten aus den Steckdosen ziehen. 

„Mit wenigen Vorbereitungen lassen sich viele Probleme rund um die Urlaubszeit vermeiden. Wer diese vor der Abreise berücksichtigt, kann seinen Urlaub umso entspannter genießen“, empfiehlt Judith Turner, Geschäftsführerin des DMB NRW.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine erholsame Sommerzeit – egal, wohin es geht!

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Der Mietspiegel Langenfeld 2023 ist seit 01.10.2023 bis zum Erscheinen des Nachfolge-Mietspiegels - voraussichtlich 2 Jahre - gültig.
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