Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Mietertipp: Tierhaltung in der Mietwohnung

Eine klare gesetzliche Regelung, ob Haustiere in Mietwohnungen erlaubt sind, gibt es nicht. Unser Tipp: Mieter sollten frühzeitig das Gespräch mit Vermietern und Nachbarn suchen und auf gegenseitige Rücksichtnahme achten.

Die Frage, ob Haustiere in Mietwohnungen erlaubt sind, beschäftigt viele Mieter und Vermieter gleichermaßen. Eine klare gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht – stattdessen kommt es maßgeblich auf den Mietvertrag sowie auf eine sorgfältige Abwägung der Interessen aller Beteiligten an.

Grundsätzlich gilt: Kleintiere wie Hamster, Zierfische oder Vögel dürfen in der Regel ohne Zustimmung gehalten werden, da sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zählen. Bei Hunden und Katzen ist die Situation differenzierter. Hier ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich, bei der unter anderem die Art des Tieres, die Wohnsituation sowie mögliche Auswirkungen auf Nachbarn berücksichtigt werden.

Aktuelle Rechtsprechung betont, dass pauschale Verbote der Tierhaltung häufig unwirksam sind. Vermieter dürfen ihre Zustimmung nicht willkürlich verweigern, sondern müssen die Interessen von Mietern, Nachbarn und sich selbst gegeneinander abwägen.

Gleichzeitig sind Tierhalter verpflichtet, Rücksicht zu nehmen: Lärmbelästigungen, Schäden an der Wohnung oder Störungen des Hausfriedens sind zu vermeiden. Kommt es dennoch zu erheblichen Beeinträchtigungen, kann eine bereits erteilte Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen werden.

Fazit: Tierhaltung in der Mietwohnung ist oft möglich – entscheidend sind jedoch Verantwortungsbewusstsein, gegenseitige Rücksichtnahme und die konkrete Situation im Einzelfall. 

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Tel  02173/ 330 39-0
Email

Geschäftsstelle

Alte Schulstraße 30
40789 Monheim am Rhein

Tel  02173/ 330 39-0
Fax 02173/ 330 39-1
Email

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
9.00 bis 13.00 Uhr

Mittwoch
nach Vereinbarung

Mietspiegel Langenfeld

Der Mietspiegel Langenfeld 2023 ist seit 01.10.2023 bis zum Erscheinen des Nachfolge-Mietspiegels - voraussichtlich 2 Jahre - gültig.
Anlage zum Mietspiegel: Straßenverzeichnis

Die Dokumente und einen Mietspiegelrechner findet man auch über das Serviceportal der Stadt Langenfeld.

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen