Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Mieterrechte auf dem Balkon

Balkone oder auch Terrassen gehören mit zur vermieteten Wohnung. Mieter haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes heißt das, Mieter können Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme auf dem Balkon aufstellen. Erlaubt ist auch ein unauffälliger Sichtschutz oder ein Rankengitter. Mieter dürfen sich auf dem Balkon sonnen, sie dürfen hier essen, trinken, rauchen oder feiern. Auch Freunde und Bekannte dürfen eingeladen werden. Allerdings ist auch immer auf die Interessen der Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Das bedeutet, ab 22.00 Uhr gilt auch auf dem Balkon Nachtruhe.Auf dem Balkon darf auch Wäsche getrocknet werden, zumindest die „kleine“ Wäsche. Erlaubt sind dazu Wäscheständer, Wäscheleinen oder Wäschestangen.Mieter haben das Recht, auf dem Balkon Blumenkästen oder Blumentöpfe aufzustellen. Voraussetzung ist, die Blumenkästen werden ordnungsgemäß befestigt, und es ist sichergestellt, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Ist das gewährleistet, dürfen Blumentöpfe auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden (LG Hamburg 316 S 79/04). Stellt der Mieter dagegen trotz Abmahnung des Vermieters weiterhin diverse Topfpflanzen ungesichert auf den Balkon und stürzt ein Blumentopf herab, kann der Vermieter unter Umständen nach einer erneuten Abmahnung auch fristlos kündigen (LG Berlin 67 S 278/09).

Eventuell herabfallende Blüten oder Blätter müssen die unter dem Balkon wohnenden Mieter allerdings dulden. Anders wiederum, wenn der Balkonbewuchs so umfangreich ist, dass es zu einer erheblichen Belastung wird. Knöterich zum Beispiel muss ggf. zurückgeschnitten werden, wenn er stark wuchert und über die Balkonbrüstung wächst (LG Berlin 67 S 27/02).

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Tel  02173/ 330 39-0
Email

Geschäftsstelle

Alte Schulstraße 30
40789 Monheim am Rhein

Tel  02173/ 330 39-0
Fax 02173/ 330 39-1
Email

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
9.00 bis 13.00 Uhr

Mittwoch
nach Vereinbarung

Mietspiegel Langenfeld

Der Mietspiegel Langenfeld 2023 ist seit 01.10.2023 bis zum Erscheinen des Nachfolge-Mietspiegels - voraussichtlich 2 Jahre - gültig.
Anlage zum Mietspiegel: Straßenverzeichnis

Die Dokumente und einen Mietspiegelrechner findet man auch über das Serviceportal der Stadt Langenfeld.

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen