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Mieter:innen-Rechte bei extremer Sommerhitze

Steigende Temperaturen machen nicht nur draußen zu schaffen – auch in den eigenen vier Wänden kann die Sommerhitze zur echten Belastung werden. Doch nicht jede warme Wohnung gilt automatisch als Mietmangel, das betrifft auch Dachgeschosswohnungen.

Anders sieht es aus, wenn die Hitze extreme Ausmaße annimmt und die Wohnung kaum noch bewohnbar ist. Der DMB weist darauf hin, dass Mieter:innen dann unter Umständen ihre Rechte geltend machen können – etwa durch eine Mietminderung, Schadensersatzansprüche oder in besonders schweren Fällen sogar eine fristlose Kündigung.

Gerichte haben bereits in Einzelfällen zugunsten von Mieter:innen entschieden: Sowohl in Berlin als auch in Hamburg berichteten Betroffene von extremen Temperaturen in ihren Wohnungen, die ein normales Wohnen erheblich beeinträchtigten. Die Gerichte erkannten darin einen Mangel. Im Hamburger Fall wurde den Mieter:innen sogar eine Mietminderung von 20 Prozent zugesprochen.

Nach Auffassung des DMB sind Vermieter grundsätzlich verpflichtet, einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz sicherzustellen. Wie dieser umgesetzt wird, bleibt jedoch ihnen überlassen – sie können etwa Außenjalousien anbringen. Mieter:innen haben aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahmen.

Wer selbst eine Markise anbringen möchte, benötigt in der Regel die Zustimmung der Vermieter. Diese dürfen die Erlaubnis jedoch nicht ohne Weiteres verweigern, wenn die Markise dem Schutz vor starker Sonneneinstrahlung dient und das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich beeinträchtigt.

Grundsätzlich Betroffene sollten erstmal mit ihrem Vermieter das Gespräch suchen. Um dem Vermieter die hohen Temperaturen vor Augen zu halten, bietet sich ein Ortstermin in der Wohnung an. Die gemessenen Temperaturen kann man in einem Protokoll festhalten. Zeugen sind immer hilfreich. Ob die hohen Temperaturen einen Mangel darstellen, muss aber im Einzelfall geklärt werden. 

Mieter:innen sollten sich natürlich auch aktiv darum bemühen, auf die Temperaturen in ihrer Wohnung Einfluss zu nehmen, etwa morgens und nachts durchlüften und Jalousien, soweit vorhanden, schließen.

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