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Kostenübernahme

Wird das Mietshaus bzw. die Mietwohnung umfassend modernisiert und zieht ein älterer und behinderter Mieter für diese Zeit in eine Seniorenresidenz, muss der Vermieter die Kosten hierfür übernehmen, entschied das Landgericht Hamburg (AZ 307 S 145/10).

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes führte der Vermieter umfangreiche Modernisierungsarbeiten in der Mieterwohnung durch. Der Mieter, der schon über 40 Jahre in der Wohnung lebte und aufgrund eines Schlaganfalls auf einen Rollstuhl und auf einen ambulanten Pflegedienst angewiesen war, zog für die Dauer der Arbeiten in eine Seniorenresidenz. Er verlangte die Zahlung der Heimkosten von seinem Vermieter.
Zu Recht, wie das Landgericht Hamburg jetzt entschied. Der Vermieter muss die Heimkosten, abzüglich der vom Mieter ersparten Verpflegungskosten von 10 Euro pro Tag, zahlen. Weitergehende Ansprüche stehen dem Mieter aber nicht zu. Insbesondere kann er nicht geltend machen, das Appartement in der Seniorenresidenz sei nur halb so groß wie seine bisherige Wohnung gewesen.

Der Vermieter muss – so der Deutsche Mieterbund – die Kosten nur in angemessenem Umfang ersetzen. Danach sind nur die Kosten erstattungsfähig, die objektiv erforderlich sind. Nach Auffassung der Hamburger Richter war der Mieter in der Seniorenresidenz angemessen untergebracht und habe keine finanziellen Verluste erlitten. Letztlich dürfe er von dem Umzug in die Seniorenresidenz in finanzieller Hinsicht nicht profitieren.

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