Hitze in den eigenen vier Wänden – aktuell ein brennendes Thema. Ob 28 °C im Schlafzimmer in der Nacht oder schmelzende Kerzen auf dem Tisch: Viele Mieterinnen und Mieter sehnen sich nach Abkühlung. Deshalb entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Klimaanlage – sei es als mobiler Monoblock oder als fest installierte Anlage.
Doch wie sieht die Rechtslage aus? Dürfen Mieterinnen und Mieter eine Klimaanlage oder andere Hitzeschutzmaßnahmen einfach nachrüsten? Oder ist der Vermieter möglicherweise verpflichtet, für bewohnbare Temperaturen zu sorgen und geeignete Maßnahmen zum Hitzeschutz zu ergreifen?
Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW e. V., informiert im ZDF-Morgenmagazin „Volle Kanne“ über Rechte und Pflichten rund um den Hitzeschutz in Mietwohnungen.




