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Dubiose Mieterhöhungen bei der LEG

ARD Westpol vom 26.04.2026

Die LEG versucht, Mieten, die bereits über dem Mietspiegel liegen, auf legale Weise weiter zu erhöhen. Dies macht sie mittels drei Vergleichsmieten auf zwei unterschiedlichen Wegen. Entweder droht sie in ihren Schreiben eine Duldungsklage bei Nichtzustimmung an (nach §558) oder sie droht mit deutlich höheren Mieterhöhungen, falls dem Angebot nicht freiwillig zugestimmt wird (nach §557). Beide Wege werden vor Gericht aller Voraussicht nach keinen Bestand haben. Zustimmen werden v.a. Mieter:innen, die die Gesetzeslage und Beratungsangebote nicht kennen. Ist die Miete einmal akzeptiert, kann dies nicht rückgängig gemacht werden und die neue Miete fließt in die Neuberechnung der örtlichen Mietspiegel ein. Somit treibt diese Masche der LEG die Mieten für alle in die Höhe.

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