Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Besenrein

© Petra Bork, pixelio.de

Steht im Mietvertrag, dass die Wohnung beim Auszug „im vertragsgemäßen“ oder „im ordnungsgemäßen“ Zustand zurückzugeben ist, heißt das nicht, dass der Mieter am Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen muss.
Das gilt erst recht, wenn die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses „besenrein“ sein soll. Besenrein bedeutet nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes, dass die Wohnung im sauberen Zustand zurückzugeben ist. Mieter müssen dann aber nicht beispielsweise Küche und Keller von Grund auf reinigen oder die Fenster frisch putzen. Die Formulierung „besenrein“ begründet keine speziellen Reinigungsverpflichtungen, sondern heißt – so der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) – „mit dem Besen grob gereinigt“. Beseitigt der Mieter grobe Verschmutzungen in der Wohnungen, dazu gehören auch Spinnweben im Keller, hat er seine Pflichten erfüllt.

Auch wenn im Mietvertrag von einer besenreinen Rückgabe der Wohnung die Rede ist, sind Renovierungsarbeiten nicht 100-prozentig ausgeschlossen, warnt der  DMB. Ist im Mietvertrag zum Beispiel auch wirksam vereinbart, dass Mieter in der Regel die Haupträume alle 5 Jahre renovieren müssen, und sind diese Fristen beim Auszug abgelaufen, muss er die Schönheitsreparaturen in den Räumen nachholen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Tel  02173/ 330 39-0
Email

Geschäftsstelle

Alte Schulstraße 30
40789 Monheim am Rhein

Tel  02173/ 330 39-0
Fax 02173/ 330 39-1
Email

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
9.00 bis 13.00 Uhr

Mittwoch
nach Vereinbarung

Mietspiegel Langenfeld

Der Mietspiegel Langenfeld 2023 ist seit 01.10.2023 bis zum Erscheinen des Nachfolge-Mietspiegels - voraussichtlich 2 Jahre - gültig.
Anlage zum Mietspiegel: Straßenverzeichnis

Die Dokumente und einen Mietspiegelrechner findet man auch über das Serviceportal der Stadt Langenfeld.

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen