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Neue Fassung der Rechtsschutzrichtlinie

In allen Mietrechtsstreitigkeiten wird im Interesse unserer Mitglieder eine gütliche Einigung angestrebt, erforderlichenfalls unter Einschaltung der Mietschlichtungsstelle.

Die Beratung in Mietstreitigkeiten sowie der damit verbundene Schriftwechsel werden kostenlos geführt.

Darüber hinaus kann der Mieterbund Monheim bei Mietrechtsstreitigkeiten in geeigneten Fällen bei den Amts- und Landgerichten Rechtsschutz gewähren.
Ein geeigneter Fall liegt dann vor, wenn sich aus dem Vereinszweck ein besonderes Interesse des Vereins am Prozess ergibt.

Voraussetzung für die Gewährung von Deckungszusagen im Prozess ist, dass der Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert ist und die Rechtsverfolgung des Vereinsmitgliedes mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg verspricht.

Das Mitglied des Vereins, das Deckungsschutz für einen Prozess anstrebt, muss zunächst mit einem Rechtsberater des Vereins Rücksprache in seiner Mietstreitigkeit halten. Die direkte Einschaltung eines Anwaltes ohne vorherige Rücksprache mit dem Mieterbund Monheim führt in aller Regel zur Ablehnung des Kostendeckungsantrages durch den Vorstand.

Die Entscheidung des Vorstandes fällt nach Prüfung der Voraussetzungen und unter Ausschluss des Rechtweges. Ein Rechtsanspruch auf Rechtsschutz besteht somit nicht.

Die Kosten, die mit der Übernahme des Rechtsschutzes verbunden sind, sind im Mitgliederbeitrag enthalten; allerdings hat sich das Mitglied mit einem Selbstbeteiligungsbetrag von mindestens 100 Euro an den Prozesskosten zu beteiligen. Diese sind seinem Rechtsanwalt im Voraus zu zahlen.

In den positiv entschiedenen Fällen werden folgende Kosten übernommen:

1.       Übernahme der gesetzlichen Vergütung des vom Mitglied oder Mieterbund benannten Rechtsanwalts einschließlich der Gebühr eines Vollstreckungsauftrages.

2.       Übernahme der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes des Prozessgegners mit Ausnahme etwaiger Vollstreckungskosten.

3.       Übernahme der anfallenden Gerichtskosten mit Ausnahme der Kosten für Zeugen und Vollstreckungskosten.

4.       Übernahme der Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro.

Der Rechtsschutz wird grundsätzlich nur bis zu einem Streitwert in Höhe von 8.000 Euro gewährt.

Die Wartezeit für die Gewährung des Rechtsschutzes beträgt 3 Monate hinsichtlich des streitauslösenden Ereignisses.

Der Rechtsschutz nach den Ziffern 1 bis 4 ist im Übrigen von folgen Voraussetzungen abhängig:

a.        Die Mitgliedschaft darf während des anhängigen Prozesse nicht gekündigt, die Beitragspflicht muss erfüllt sein.

b.       Gibt das Mitglied durch sein Verhalten Anlass für eine Niederlage im Prozess, so verliert es den Anspruch auf Kostenerstattung trotz vorheriger Deckungszusage des Vorstandes. Zu solchen Verfehlungen des Mitgliedes zählen u.a.:

c.        irreführende Behauptungen gegenüber dem Mieterbund über prozessentscheidende Tatbestände, Aussagen des Mitglieds vor Gericht, die den Aussagen beim Mieterbund widersprechen und Nichterfüllung der Beitragspflicht im Laufe des Prozesses.

Das Mitglied hat auf einem Antragsformular für den Deckungsschutz seiner Kenntnisnahme und sein Einverständnis mit der Rechtsschutzrichtlinie durch eigenständige Unterschrift zu dokumentieren.

Diese Fassung der Rechtsschutzrichtlinie gilt ab 01.01.2002

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Der Mietspiegel Langenfeld 2023 ist seit 01.10.2023 bis zum Erscheinen des Nachfolge-Mietspiegels - voraussichtlich 2 Jahre - gültig.
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